Die Werkplanung:
Der eingereichte Bauantrag wird am 02.11.16 genehmigt vom Bauamt zugestellt. Nun geht es schnellstmöglich weiter mit der Werkplanung. Derselbe Bauplan, jedoch im Maßstab 1:50 (also doppelt so groß wie im Bauantrag) wird angefertigt. Das ist der Plan, der nur für die Baustelle benötigt wird. Darin sind alle Maße und alle technischen Informationen für den Bauherr und für Handwerker. Je mehr Informationen darin enthalten sind – umso besser!
Zeitgleich wird die statische Berechnung in Auftrag gegeben. Nach deren Fertigstellung wird der Werkplan noch einmal an die Statik angepasst, bzw. um deren Angaben ergänzt.